Die meisten von Euch haben sicher auch schon die vielen Diskussionen rund um das Thema Hartz IV mitbekommen. Das Hartz IV Gesetz bestimmt wie viel Geld man vom Staat als soziale Leistung bekommt. Im Fernsehen und vielleicht auch in Euren Familien - oder Freundeskreis - hört man oft, dass die Hartz IV-Regelsätze, also dass was auf Grund des Hartz IV Gesetzes gezahlt wird, viel zu gering ist.
Jetzt befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte einen konkreten Fall eines Kindes zu entscheiden und weil es selbst Zweifel daran hat, ob diese Regelsätze für Kinder nach unserer Verfassung in Ordnung sind, hat es diese Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, weil nur dieses Gericht darüber entscheiden darf, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt und deshalb geändert werden muss. Die Richter des Bundessozialgerichts sind der Ansicht, die Hartz IV-Regelsätze für Kinder verstoßen u. a. gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie ohne sachlichen Grund von den Regelsätzen für Erwachsene abweichen. Besonders kritisieren sie, dass der Regelsatz für Kinder nur prozentual von dem für Erwachsene berechnet wird und keine eigene gesetzliche Begründung hat. Eine eigene gesetzliche Begründung fehlt deshalb, weil die Regierung als sie die Hartz IV-Regelsätze beschlossen hat keine umfassende Untersuchung durchgeführt hat um herauszufinden was Kinder tatsächlich alles brauchen damit ihr Bedarf gedeckt ist.
Zu der Frage des Bundessozialgerichts hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 seine erste Anhörung abgehalten. Die zuständigen Richter waren sehr gut vorbereitet und stellten den anwesenden Regierungsvertretern bohrende Fragen. Diese Fragen konnten die Regierungsvertreter nicht sehr gut beantworten. Vor allem beim Thema Bildungskosten verlangen Experten wie der Deutsche Kinderschutzbund schon lange eine Änderung. Die Kosten für Schulbücher, Hefte usw. wurden bei der Festlegung der Hartz IV-Regelsätzen nicht berücksichtigt. Man ging sogar davon aus, dass Kinder dafür weniger Geld brauchen. Eine ähnliche Fehleinschätzung liegt beim Thema Kleidung vor. Auch hier haben Kinder nicht etwa einen geringeren, sondern einen höheren Bedarf als Erwachsene, z.B. weil sie schneller aus ihrer Kleidung herauswachsen. Das Bundesverfassungsgericht wird also genau prüfen, ob die Hartz IV-Regelsätze wirklich ausreichen, um Kindern die wichtigen Dinge die sie brauchen kaufen zu können. Dabei hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, klar gesagt, dass das Gericht die Hartz IV-Regelsätze auch am Maßstab der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde beurteilen wird. Damit wird das höchste deutsche Gericht zum ersten Mal über die Grenzen und den Inhalt eines „menschenwürdigen“ Existenzminimums entscheiden, d. h. darüber was ein Mensch haben muss, um überhaupt in Würde wie ein Mensch leben zu können. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch eine Weile dauern. Wir werden Euch natürlich auf dem Laufenden halten!
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096.html