Archiv für die Kategorie ‘„Das macht Spaß–Das darfst Du“’

Kinderlärm ist Zukunftsmusik!

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Ein tolles Urteil für Kinder und gegen die ewig meckernden Nachbarn die sich an Kinderlärm stören, hat das Verwaltungsgericht in Neustadt am 13.05.2008 gefällt. Ein Nachbar hatte gegen ein im Garten eines Wohnungsgrundstücks errichteten Kinderspielturm geklagt. Er fand den Kinderlärm unzumutbar. Das Verwaltungsgericht hat aber entschieden, die Geräusche von spielenden Kindern sind zumutbar, denn das Spielen von Kindern ist in Wohngebieten jeder Art üblich und damit hinzunehmen. Also solange es im erlaubten Rahmen bleibt: Tobt Euch ruhig aus!!!

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt – PM 9/2008 vom 13.05.2008