<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche</title>
	<atom:link href="http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog</link>
	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 13:15:17 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.7.1</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über deutsches Familienrecht</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2010/03/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte-entscheidet-uber-deutsches-familienrecht/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2010/03/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte-entscheidet-uber-deutsches-familienrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 16:20:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familie]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=149</guid>
		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil entschieden, dass die Regelung, die im deutschen Recht vorsieht, dass ein Vater vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter beantragen kann im konkreten Fall gegen das Diskriminierungsverbot  aus Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 nach der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dem Europäischen Gerichtshof [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;"><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]-->Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil entschieden, dass die Regelung, die im deutschen Recht vorsieht, dass ein Vater vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter beantragen kann im konkreten Fall gegen das Diskriminierungsverbot  aus Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 nach der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde eine Beschwerde eines Vaters vorgelegt, der in Deutschland ohne Erfolg vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter beantragen wollte. Die Tochter lebt mit ihrer Mutter zusammen, die auch von Anfang an das alleinige Sorgerecht hatte. Nachdem sich die Eltern getrennt hatten –sie waren nicht verheiratet- wollte der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen aber weil die Mutter dem nicht zustimmen wollte, hat der Vater versucht gerichtlich dagegen vorzugehen. Die deutschen Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht eine gerichtliche Übertragung des Sorgerechts nur mit Zustimmung der Mutter möglich sei (§ 1672 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Dies würde auch dem Wohl des Kindes entsprechen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;">Durch diese Regelung fühlt sich der Vater der 14jährigen Tochter gegenüber der Mutter und geschiedenen Vätern benachteiligt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab dem Vater Recht und urteilte, dass die deutschen Gerichte im konkreten Fall genauer hätten schauen müssen, ob eine gerichtliche Übertragung des Sorgerechts tatsächlich dem Kindeswohl schadet. Weil sie den Antrag des Vaters auf gemeinsames Sorgerecht ohne weitere Prüfung abgelehnt haben, haben sie gegen das Diskriminierungsverbot nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Schließlich, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiter, kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es für das Kind am besten sei, wenn der Vater nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhält. <span> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;">
<p class="MsoNormal" style="text-align: left; line-height: 150%;"><em>Kammerurteil vom 3. Dezember 2009 „Zaunegger gegen Deutschland“ (Beschwerde-Nr. 22028/04)</em></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: left; line-height: 150%;">
<p class="MsoNormal" style="text-align: left; line-height: 150%;"><em>Quelle: Pressemitteilung des Kanzlers des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Nr. 912 v. 3. 12. 2009<cite><span style="font-style: normal;"> www.euractiv.de/fileadmin/images/coe.int_ledige_Vaeter_D_20091203.pdf</span> </cite></em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2010/03/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte-entscheidet-uber-deutsches-familienrecht/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Nachtrag zu Bundesverfassungsgericht prüft Hartz IV für Kinder</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2010/03/nachtrag-zu-bundesverfassungsgericht-pruft-hartz-iv-fur-kinder/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2010/03/nachtrag-zu-bundesverfassungsgericht-pruft-hartz-iv-fur-kinder/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 15:21:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlegendes Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=144</guid>
		<description><![CDATA[Wenn auch etwas verspätet aber wie versprochen hier nun die Info zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Hartz IV: Am 09.02.2010 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass der Gesetzgeber bei dem Hartz IV Gesetz nachbessern muss. Insbesondere bei den Regelsätzen für Kinder hat das Gericht kritisiert, dass es zum einen nicht in Ordnung ist, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wenn auch etwas verspätet aber wie versprochen hier nun die Info zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Hartz IV: Am 09.02.2010 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass der Gesetzgeber bei dem Hartz IV Gesetz nachbessern muss. Insbesondere bei den Regelsätzen für Kinder hat das Gericht kritisiert, dass es zum einen nicht in Ordnung ist, dass der Bedarf für Kinder einfach prozentual von dem für Erwachsene berechnet wird, anstatt auf einer eigenen Bedarfsermittlung zu beruhen und zum  anderen hat das Gericht bemängelt, dass gewisse Ausgaben, wie solche für Schulbücher etc. nicht einfach auf einen beliebigen festen Betrag geschätzt werden dürfen, sondern auch genau ermittelt werden müssen. Auch muss der Gesetzgeber für besondere Ausnahmesituationen Regelungen schaffen, aufgrund derer man auch mal in diesen Ausnahmesituationen mehr Geld bekommen muss. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass es aufgrund dieser Entscheidung nicht automatisch mehr Geld gibt, weil es grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers ist zu entscheiden, wie viel der Staat zahlen muss und kann aber dafür hat es das grundlegende Recht gestärkt, dass jeder Bürger einen Leistungsanspruch (d.h. das auch verlangen kann!) auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gegen den Staat hat.</p>
<p><em>Urteil vom 09. Februar 2010</em></p>
<p><em>Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 09. Februar 2010</em></p>
<p><em>http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2010/03/nachtrag-zu-bundesverfassungsgericht-pruft-hartz-iv-fur-kinder/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst noch gerecht?</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/einberufungspraxis-zum-grundwehrdienst-womoglich-verstos-gegen-das-grundgesetz/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/einberufungspraxis-zum-grundwehrdienst-womoglich-verstos-gegen-das-grundgesetz/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 11:16:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlegendes Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=130</guid>
		<description><![CDATA[  Das Verwaltungsgericht Köln hat am 3. Dezember 2008 in zwei Fällen die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die derzeitige Einberufungspraxis zur Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eigentlich muss jeder Mann mit 18 Jahren entweder zur Bundeswehr oder er muss Zivildienst leisten. Früher war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--> <!--[if gte mso 10]&gt; &lt;!   /* Style Definitions */  table.MsoNormalTable 	{mso-style-name:"Normale Tabelle"; 	mso-tstyle-rowband-size:0; 	mso-tstyle-colband-size:0; 	mso-style-noshow:yes; 	mso-style-parent:""; 	mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; 	mso-para-margin:0cm; 	mso-para-margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:10.0pt; 	font-family:"Times New Roman"; 	mso-ansi-language:#0400; 	mso-fareast-language:#0400; 	mso-bidi-language:#0400;} --> <!--[endif]--><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Das Verwaltungsgericht Köln hat am 3. Dezember 2008 in zwei Fällen die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die derzeitige Einberufungspraxis zur Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eigentlich muss jeder Mann mit 18 Jahren entweder zur Bundeswehr oder er muss Zivildienst leisten. Früher war das auch wirklich so. Freigestellt vom Wehrdienst wurde nur, wer nicht fit genug war, um mitzumachen. Aber mit der neuen Rechtslage wird nicht einmal mehr jeder zweite der jungen Männer eines Geburtenjahrganges zum Wehrdienst herangezogen werden. Man braucht einfach nicht mehr so viele Leute, vor allem bei der Bundeswehr. Wer also gegen seinen Willen zu den wenigen gehört, die eingezogen werden, der wird sich ganz schön ärgern. Und damit hat er vielleicht Recht. Zwei junge Männer sind deswegen vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen. Das Gericht wollte dann vom Bundesverfassungsgericht wissen, ob dieser Zustand mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es vor allem um den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz), weil durch die neuen Verfügbarkeitskriterien und Wehrdienstausnahmen ein so großer Teil von der Pflicht ausgenommen wird, dass eine gerechte Verteilung dieser Wehrdienstpflicht nicht mehr sichergestellt werden könnte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Frage gar nicht beantwortet, sondern am 22. Juli 2009 entschieden, dass die Frage nicht gestellt werden durfte. Das fragende Gericht hätte sich mehr Gedanken machen müssen, meinten die höchsten Richter. (Klar: Wenn jedes Gericht dauernd einfach so fragen würde, ob das Grundgesetz eine bestimmte Entscheidung vorschreibt, hätten die Richter am Bundesverfassungsgericht keine ruhige Minute mehr). Das Gericht hätte nicht nur auf die Einberufungspraxis bezogen auf den Wehrdienst, sondern auch bezogen auf den Zivildienst schauen sollen. Es hätte auch nicht einfach nur darauf verweisen dürfen, dass von zehn jungen Männern nur zwei Wehrdienst leisten müssen, sondern hätte prüfen müssen, warum das so ist. Vielleicht gibt es dafür ja gute Gründe. Dazu findet sich in der Anfrage des Verwaltungsgerichts Köln aber zu wenig. Das Bundesverfassungsgericht hat also nicht gesagt, dass die jetzige Lage in Ordnung ist, sondern nur entschieden, die Frage nicht zu beantworten. Jetzt heißt es also warten, bis die nächste - vielleicht besser vorbereitete - Frage kommt.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--><!--  /* Style Definitions */  p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal 	{mso-style-parent:""; 	margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:12.0pt; 	font-family:"Times New Roman"; 	mso-fareast-font-family:"Times New Roman";} @page Section1 	{size:612.0pt 792.0pt; 	margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; 	mso-header-margin:36.0pt; 	mso-footer-margin:36.0pt; 	mso-paper-source:0;} div.Section1 	{page:Section1;} --><!--[if gte mso 10]&gt; &lt;!   /* Style Definitions */  table.MsoNormalTable 	{mso-style-name:"Normale Tabelle"; 	mso-tstyle-rowband-size:0; 	mso-tstyle-colband-size:0; 	mso-style-noshow:yes; 	mso-style-parent:""; 	mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; 	mso-para-margin:0cm; 	mso-para-margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:10.0pt; 	font-family:"Times New Roman"; 	mso-ansi-language:#0400; 	mso-fareast-language:#0400; 	mso-bidi-language:#0400;} --> <!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;"><em><span>Quelle: Vorlagenbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln - Aktenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08</span></em></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/lk20090722_2bvl000309.html</em></p>
<p style="text-align: justify;">
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/einberufungspraxis-zum-grundwehrdienst-womoglich-verstos-gegen-das-grundgesetz/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht prüft Hartz IV für Kinder</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/hartz-iv-fur-kinder-vor-dem-bundesverfassungsgericht/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/hartz-iv-fur-kinder-vor-dem-bundesverfassungsgericht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 20:20:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlegendes Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=60</guid>
		<description><![CDATA[Die meisten von Euch haben sicher auch schon die vielen Diskussionen rund um das Thema Hartz IV mitbekommen. Das Hartz IV Gesetz bestimmt wie viel Geld man vom Staat als soziale Leistung bekommt. Im Fernsehen und vielleicht auch in Euren Familien - oder Freundeskreis - hört man oft, dass die Hartz IV-Regelsätze, also dass was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;"><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;   &lt;![endif]--><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]-->Die meisten von Euch haben sicher auch schon die vielen Diskussionen rund um das Thema Hartz IV mitbekommen. Das Hartz IV Gesetz bestimmt wie viel Geld man vom Staat als soziale Leistung bekommt. Im Fernsehen und vielleicht auch in Euren Familien - oder Freundeskreis - hört man oft, dass die Hartz IV-Regelsätze, also dass was auf Grund des Hartz IV Gesetzes gezahlt wird, viel zu gering ist.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;">Jetzt befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte einen konkreten Fall eines Kindes zu entscheiden und weil es selbst Zweifel daran hat, ob diese Regelsätze für Kinder nach unserer Verfassung in Ordnung sind, hat es diese Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, weil nur dieses Gericht darüber entscheiden darf, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt und deshalb geändert werden muss. Die Richter des Bundessozialgerichts sind der Ansicht, die Hartz IV-Regelsätze für Kinder verstoßen u. a. gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie ohne sachlichen Grund von den Regelsätzen für Erwachsene abweichen. Besonders kritisieren sie, dass der Regelsatz für Kinder nur prozentual von dem für Erwachsene berechnet wird und keine eigene gesetzliche Begründung hat. Eine eigene gesetzliche Begründung fehlt deshalb, weil die Regierung als sie die Hartz IV-Regelsätze beschlossen hat keine umfassende Untersuchung durchgeführt hat um herauszufinden was Kinder tatsächlich alles brauchen damit ihr Bedarf gedeckt ist.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;">Zu der Frage des Bundessozialgerichts hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 seine erste Anhörung abgehalten. Die zuständigen Richter waren sehr gut vorbereitet und stellten den anwesenden Regierungsvertretern bohrende Fragen. Diese Fragen konnten die Regierungsvertreter nicht sehr gut beantworten. Vor allem beim Thema Bildungskosten verlangen Experten wie der Deutsche Kinderschutzbund schon lange eine Änderung. Die Kosten für Schulbücher, Hefte usw. wurden bei der Festlegung der Hartz IV-Regelsätzen nicht berücksichtigt. Man ging sogar davon aus, dass Kinder dafür weniger Geld brauchen. Eine ähnliche Fehleinschätzung liegt beim Thema Kleidung vor. Auch hier haben Kinder nicht etwa einen geringeren, sondern einen höheren Bedarf als Erwachsene, z.B. weil sie schneller aus ihrer Kleidung herauswachsen. Das Bundesverfassungsgericht wird also genau prüfen, ob die Hartz IV-Regelsätze wirklich ausreichen, um Kindern die wichtigen Dinge die sie brauchen kaufen zu können. Dabei hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, klar gesagt, dass das Gericht die Hartz IV-Regelsätze auch am Maßstab der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde beurteilen wird. Damit wird das höchste deutsche Gericht zum ersten Mal über die Grenzen und den Inhalt eines „menschenwürdigen“ Existenzminimums entscheiden, d. h. darüber was ein Mensch haben muss, um überhaupt in Würde wie ein Mensch leben zu können. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch eine Weile dauern. Wir werden Euch natürlich auf dem Laufenden halten!</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;"><em>Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096.html</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/hartz-iv-fur-kinder-vor-dem-bundesverfassungsgericht/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Klassiker: Das Spick-Mich-Urteil</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/klassiker-das-spick-mich-urteil/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/klassiker-das-spick-mich-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 20:16:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Grundlegendes Recht]]></category>

		<category><![CDATA[Schule]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=62</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat am 23.06.09 in einem Urteil entschieden, dass die Lehrerbewertungen auf der Internetseite www.spickmich.de erlaubt sind. Auf der Website werden die Leistungen von Lehrern, unter Nennung ihrer Namen, mit den Schulnoten 1 bis 6 bewertet. Die Noten sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa „cool und witzig“, „beliebt“, „guter Unterricht“ etc. Aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof hat am 23.06.09 in einem Urteil entschieden, dass die Lehrerbewertungen auf der Internetseite www.spickmich.de erlaubt sind. Auf der Website werden die Leistungen von Lehrern, unter Nennung ihrer Namen, mit den Schulnoten 1 bis 6 bewertet. Die Noten sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa „cool und witzig“, „beliebt“, „guter Unterricht“ etc. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Daneben können die User auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten Lehrer einstellen. Eine bewertete Lehrerin hatte auf Löschung bzw. Unterlassung ihres Namens geklagt. Nachdem die Klägerin schon in allen Vorinstanzen erfolglos blieb, hat auch der Bundesgerichtshof die Revision abgewiesen. Laut Urteil sind unter den Umständen dieses Einzelfalles die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Daten, trotz fehlender Einwilligung der betroffenen Lehrerin, erlaubt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs liegt, nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits, ein entgegenstehendes Interesse nicht vor. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, insoweit genießt der Einzelne nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre. Ferner sind die Äußerungen weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden mache sie nicht grundsätzlich unzulässig, da das Recht auf Meinungsäußerungen nicht an die Zuordnung einer Äußerung an eine bestimmte Person gebunden ist. Vor allem wegen der geringen Aussagekraft und Eingriffsqualität der Daten und die Zugangsbeschränkungen zum Portal sei auch die Datenübermittlung nicht ohne weiteres unzulässig.</p>
<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08 </em></p>
<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Quelle: www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php</em></p>
<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Pressemitteilung Nr. 137/09 vom 23.06.2009</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/klassiker-das-spick-mich-urteil/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Nicht zu blöd um zu sammeln</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/ihr-seid-ganz-offiziell-nicht-zu-blod-um-an-einer-sammelaktion-teilzunehmen/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/ihr-seid-ganz-offiziell-nicht-zu-blod-um-an-einer-sammelaktion-teilzunehmen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 20:15:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Kaufen, Bestellen-Verträge schließen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=56</guid>
		<description><![CDATA[Ihr seid ganz offiziell nicht zu blöd um an einer Sammelaktion teilzunehmen. Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob Werbungen in Form von Sammelaktionen, die sich an Kinder und Jugendliche direkt richten, erlaubt sind. Die Nestle AG, die unter anderem hinter den Produkten Lion/ KIT KAT und NUTS steht, hat eine Sammelaktion durchgeführt, bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;"><!--[if gte mso 9]&gt;  Normal 0 21   false false false        MicrosoftInternetExplorer4  &lt;![endif]-->Ihr seid ganz offiziell nicht zu blöd um an einer Sammelaktion teilzunehmen. Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob Werbungen in Form von Sammelaktionen, die sich an Kinder und Jugendliche direkt richten, erlaubt sind. Die Nestle AG, die unter anderem hinter den Produkten <em>Lion</em>/ <em>KIT KAT</em> und <em>NUTS</em> steht, hat eine Sammelaktion durchgeführt, bei der auf jeder Packung Schokoriegel ein Sammelpunkt aufgedruckt war. Hatte man dann 25 Sammelpunkte zusammen, konnte man diese gegen einen Gutschein von dem Internet Versandhändler <em>Amazon</em> in Höhe von 5 Euro eintauschen. Gegen diese Verkaufstaktik hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage eingereicht, weil sie der Meinung sind, dass diese Aktion die Sammelbegeisterung von Kindern und Jugendlichen ausnutzen würde und diese dadurch keine vernünftige Kaufentscheidung treffen könnten. Das hat der Bundesgerichtshof anders gesehen und die Klage abgewiesen. Er ist zwar grundsätzlich auch der Meinung, dass es sich bei Kindern und Jugendlichen um besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen handelt, aber das bedeute nicht, dass jede an sie gerichtete Werbeaktion wettbewerbswidrig d.h. verboten ist. Stattdessen muss man auch bei dieser Gruppe auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher abstellen. Und genau diesem durchschnittlichen Kind bzw. Jugendlichen traut der Bundesgerichtshof hier wohl mehr zu. Laut dem Bundesgerichtshof nämlich sind Minderjährige durchaus in der Lage die wirtschaftlichen Folgen der Teilnahme an einer solchen Sammelaktion zu verstehen und im Griff zu haben, insbesondere auch die Teilnahmebedingungen zu verstehen. Da auch der Preis während der Aktion nicht erhöht wurde, sondern im Rahmen des regelmäßig verfügbaren Taschengeldes gelegen hat, ist die Sammelaktion nach Ansicht des Bundesgerichtshofs insgesamt nicht zu verbieten gewesen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;"><em>Entscheidung vom 17. Juli 2008 - AZ I ZR 160/05</em></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 150%;"><em>Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 141/08 vom 17.07.08</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/ihr-seid-ganz-offiziell-nicht-zu-blod-um-an-einer-sammelaktion-teilzunehmen/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Kinderlärm ist Zukunftsmusik!</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/wie-heist-es-immer-so-schon-kinderlarm-ist-zukunftsmusik-kinderlarm-ist-in-wohngebieten-ublich-und-hinzunehmen/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/wie-heist-es-immer-so-schon-kinderlarm-ist-zukunftsmusik-kinderlarm-ist-in-wohngebieten-ublich-und-hinzunehmen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 20:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[„Das macht Spaß–Das darfst Du“]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=54</guid>
		<description><![CDATA[Ein tolles Urteil für Kinder und gegen die ewig meckernden Nachbarn die sich an Kinderlärm stören, hat das Verwaltungsgericht in Neustadt am 13.05.2008 gefällt. Ein Nachbar hatte gegen ein im Garten eines Wohnungsgrundstücks errichteten Kinderspielturm geklagt. Er fand den Kinderlärm unzumutbar. Das Verwaltungsgericht hat aber entschieden, die Geräusche von spielenden Kindern sind zumutbar, denn das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;">Ein tolles Urteil für Kinder und gegen die ewig meckernden Nachbarn die sich an Kinderlärm stören, hat das Verwaltungsgericht in Neustadt am 13.05.2008 gefällt. Ein Nachbar hatte gegen ein im Garten eines Wohnungsgrundstücks errichteten Kinderspielturm geklagt. Er fand den Kinderlärm unzumutbar. Das Verwaltungsgericht hat aber entschieden, die Geräusche von spielenden Kindern sind zumutbar, denn das Spielen von Kindern ist in Wohngebieten jeder Art üblich und damit hinzunehmen. Also solange es im erlaubten Rahmen bleibt: Tobt Euch ruhig aus!!!</p>
<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt – PM 9/2008 vom 13.05.2008</em></p>
<p class="MsoBodyText" style="margin-top: 0cm; line-height: 150%; text-align: justify;"><em><br />
</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/wie-heist-es-immer-so-schon-kinderlarm-ist-zukunftsmusik-kinderlarm-ist-in-wohngebieten-ublich-und-hinzunehmen/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Islamisches Gebet an Schule erlaubt</title>
		<link>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/islamisches-gebet-an-schule-1mal-taglich-erlaubt/</link>
		<comments>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/islamisches-gebet-an-schule-1mal-taglich-erlaubt/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 20:14:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ruta</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Schule]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/?p=51</guid>
		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 29.09.09 entschieden, dass es einem 16jährigen Schüler seitens seiner Schule erlaubt werden muss, in den Unterrichtspausen, in einem dafür bereitgestellten Raum den Ritualen seines islamischen Glauben entsprechend zu beten.
Aufgrund eines Sachverständigengutachtens kam das Gericht zu dem Schluss, dass es für einen religiösen Menschen mit islamischen Glauben besonders wichtig ist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 29.09.09 entschieden, dass es einem 16jährigen Schüler seitens seiner Schule erlaubt werden muss, in den Unterrichtspausen, in einem dafür bereitgestellten Raum den Ritualen seines islamischen Glauben entsprechend zu beten.</p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;">Aufgrund eines Sachverständigengutachtens kam das Gericht zu dem Schluss, dass es für einen religiösen Menschen mit islamischen Glauben besonders wichtig ist die vorgeschriebenen Gebetseinheiten einzuhalten. Daher sei es für den 16jährigen Schüler unzumutbar während der Schulzeit komplett auf das Beten zu verzichten. Die Schule muss ihm damit auch in Zukunft erlauben in den Pausen zu beten. Die Schule hatte versucht gegen die Klage des Schülers zu argumentieren, dass der Staat (und damit auch die Schule als staatliche Einrichtung) in Religionsfragen neutral sein muss. Das Gericht sah das anders, weil dieses so genannte Neutralitätsgebot sich eben in erster Linie an den Staat richtet, nicht an Schüler. Das Gericht hat auch entschieden, dass im konkreten Fall kein Schutzauftrag der Schule gegenüber andersgläubigen Schülern besteht - falls sie sich gestört fühlen - solange durch das Beten keine Konflikte mit anderen auftreten. Vielmehr gehöre „zum friedlichen Zusammenleben in einer bekenntnisfreien Schule <span style="font-size: 13pt; line-height: 150%;">[...]</span> dass die Schüler lernen die religiösen Überzeugungen anderer zu tolerieren und zu respektieren.“</p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;">Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin – das ist die Behörde die für die Schule zuständig ist – hat nun am 19. November verkündet gegen das Urteil vorzugehen und das nächst höhere Gericht einzuschalten. Die Behörde meint, das Urteil würde Angehörige anderer Glaubensrichtungen ermuntern ebenfalls auf Sonderregelungen zu bestehen. Schließlich, so die Schulleiterin der betroffenen Schule, stammen an ihrer Schule ca. 90 Prozent der Schüler aus Einwandererfamilien und nahezu alle großen Weltreligionen seien vertreten. <strong></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;">Was haltet ihr von diesem einzigartigen Urteil?</p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Urteil VG 3A 984.07 29.09.09</em></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;"><em>Quelle: bildungsklick.de</em></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 10pt;">Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 27.05.2010 nunmehr das obige Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und dem 16jährigen Schüler verboten, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten. Das Gericht ist bei seiner Entscheidung zwar wie das vorherige Gericht davon ausgegangen, dass das Beten in der Schule durch die Religionsfreiheit geschützt ist. Im Bereich der Schule sei jedoch eine Einschränkung der Religionsfreiheit gerechtfertigt, wenn das Zulassen von Gebeten auf dem Schulgelände zu erheblichen Streitereien führt. In diesem Fall sei es an der Schule auch schon mehrfach zu Konflikten wegen anderen religiösen Verhaltensweisen gekommen z. B. gab es Streit über das Tragen von Kopftüchern oder das Essen von Schweinefleisch. Die Richter kamen somit zum Schluss, dass es den Schulfrieden gefährde, wenn jemanden das offensichtlich wahrnehmbare Beten in der Schule gestattet würde. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 10pt;">Nach Ansicht der Richter hat die Schule im Rahmen ihrer Schutzpflicht gegenüber allen Schülern zur Wahrung des Schulfriedens dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen oder denen die gar keiner Religion angehören nicht gestört werden. Um eine solche Störung zu vermeiden, müsste man den Schülerinnen und Schülern, die beten wollen, einen „eigenen“ Raum zur Verfügung stellen. Dies könnte allerdings, nach Einschätzung der Richter, für die Schule zum Problem werden, wenn nicht genügend Räume da sind. Insbesondere dann, wenn auch andere Schüler das Recht in der Schule ihrem Glauben entsprechend zu beten einfordern.<br />
Das Oberverwaltungsgericht hat die Möglichkeit gegeben seine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht -als höchstes deutsches Verwaltungsgericht- überpüfen zu lassen. Es kann also durchaus sein, dass die Entscheidung dann wieder anders aussieht. Insofern bleibt es weiterhin spannend! <br style="mso-special-character: line-break;" /><br style="mso-special-character: line-break;" /></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-size: 10pt;">vgl.: Urteil vom 27. Mai 2010 - OVG 3 B 29.09 und Pressemitteilung OVG Berlin-Brandenburg 14/2010</span></p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%; text-align: justify;"> </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jugendrechtsberatung.de/blog/2009/12/islamisches-gebet-an-schule-1mal-taglich-erlaubt/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
	</channel>
</rss>

