Nachtrag zu Bundesverfassungsgericht prüft Hartz IV für Kinder

Wenn auch etwas verspätet aber wie versprochen hier nun die Info zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Hartz IV: Am 09.02.2010 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass der Gesetzgeber bei dem Hartz IV Gesetz nachbessern muss. Insbesondere bei den Regelsätzen für Kinder hat das Gericht kritisiert, dass es zum einen nicht in Ordnung ist, dass der Bedarf für Kinder einfach prozentual von dem für Erwachsene berechnet wird, anstatt auf einer eigenen Bedarfsermittlung zu beruhen und zum  anderen hat das Gericht bemängelt, dass gewisse Ausgaben, wie solche für Schulbücher etc. nicht einfach auf einen beliebigen festen Betrag geschätzt werden dürfen, sondern auch genau ermittelt werden müssen. Auch muss der Gesetzgeber für besondere Ausnahmesituationen Regelungen schaffen, aufgrund derer man auch mal in diesen Ausnahmesituationen mehr Geld bekommen muss. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass es aufgrund dieser Entscheidung nicht automatisch mehr Geld gibt, weil es grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers ist zu entscheiden, wie viel der Staat zahlen muss und kann aber dafür hat es das grundlegende Recht gestärkt, dass jeder Bürger einen Leistungsanspruch (d.h. das auch verlangen kann!) auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gegen den Staat hat.

Urteil vom 09. Februar 2010

Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 09. Februar 2010

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005

Eine Antwort hinterlassen

(wird nicht veröffentlicht)