Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst noch gerecht?

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 3. Dezember 2008 in zwei Fällen die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die derzeitige Einberufungspraxis zur Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eigentlich muss jeder Mann mit 18 Jahren entweder zur Bundeswehr oder er muss Zivildienst leisten. Früher war das auch wirklich so. Freigestellt vom Wehrdienst wurde nur, wer nicht fit genug war, um mitzumachen. Aber mit der neuen Rechtslage wird nicht einmal mehr jeder zweite der jungen Männer eines Geburtenjahrganges zum Wehrdienst herangezogen werden. Man braucht einfach nicht mehr so viele Leute, vor allem bei der Bundeswehr. Wer also gegen seinen Willen zu den wenigen gehört, die eingezogen werden, der wird sich ganz schön ärgern. Und damit hat er vielleicht Recht. Zwei junge Männer sind deswegen vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen. Das Gericht wollte dann vom Bundesverfassungsgericht wissen, ob dieser Zustand mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es vor allem um den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz), weil durch die neuen Verfügbarkeitskriterien und Wehrdienstausnahmen ein so großer Teil von der Pflicht ausgenommen wird, dass eine gerechte Verteilung dieser Wehrdienstpflicht nicht mehr sichergestellt werden könnte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Frage gar nicht beantwortet, sondern am 22. Juli 2009 entschieden, dass die Frage nicht gestellt werden durfte. Das fragende Gericht hätte sich mehr Gedanken machen müssen, meinten die höchsten Richter. (Klar: Wenn jedes Gericht dauernd einfach so fragen würde, ob das Grundgesetz eine bestimmte Entscheidung vorschreibt, hätten die Richter am Bundesverfassungsgericht keine ruhige Minute mehr). Das Gericht hätte nicht nur auf die Einberufungspraxis bezogen auf den Wehrdienst, sondern auch bezogen auf den Zivildienst schauen sollen. Es hätte auch nicht einfach nur darauf verweisen dürfen, dass von zehn jungen Männern nur zwei Wehrdienst leisten müssen, sondern hätte prüfen müssen, warum das so ist. Vielleicht gibt es dafür ja gute Gründe. Dazu findet sich in der Anfrage des Verwaltungsgerichts Köln aber zu wenig. Das Bundesverfassungsgericht hat also nicht gesagt, dass die jetzige Lage in Ordnung ist, sondern nur entschieden, die Frage nicht zu beantworten. Jetzt heißt es also warten, bis die nächste - vielleicht besser vorbereitete - Frage kommt.

Quelle: Vorlagenbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln - Aktenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/lk20090722_2bvl000309.html

Eine Antwort zu “Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst noch gerecht?”

  1. michael m. sagt:

    hi! schöne seite. hier kann man echt viel wissenswertes finden. werde die seite empfehlen.

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